Wer am Aufbauseminar kein Interesse hat, darf erst mal nicht mehr Auto fahren

Autofahrer, die mit mindestens 15 Punkten in der Flensburger Sünderkartei belastet sind, haben nach Aufforderung durch die Verkehrsbehörde an einem Aufbauseminar teilnehmen. Andernfalls kann ihnen auch schon vor Erreichen der 18-Punkte-Grenze der Führerschein vorübergehend abgenommen werden.

Im entschiedenen Fall kam die Verkehrssünderin nicht mit dem Wunsch durch, dass die Verfügung des Amtes „aufgeschoben“ werden solle, bis ihre Klage gegen die Entziehung vor dem Amtsgericht entschieden worden sei, da „die gesetzlich vorgesehene sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehungs-Verfügung gegenüber dem privaten Interesse der Frau“ überwiege. VwG Gelsenkirchen, 7 L 812/12

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