Chefs brauchen sich Beleidigungen ihrer Mitarbeiter nicht gefallen zu lassen und können diese – je nach Schwere des Angriffs – entlassen. Das gilt jedoch nicht, wenn ein Arbeitnehmer in einer vertraulichen SMS mit einer Kollegin über den Chef hergezogen ist (hier unter anderem mit einem abgewandelten Götz-Zitat), die Kollegin sich aber durch Weiterleitung des Textes an den Chef offenbar beliebt machen wollte.
Der Leidtragende ursprüngliche Absender der Beleidigung durfte nicht entlassen werden, sondern habe darauf vertrauen können, dass seine Bemerkung „intern“ bleiben würde, erklärte das LAG Rheinland-Pfalz. Vertrauliche Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen seien schon vom Bundesarbeitsgericht beurteilt worden – jeweils zugunsten der Arbeitnehmer. Begründung: Die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre sei Ausdruck der Persönlichkeit und grundrechtlich gewährleistet.
LAG Rheinland-Pfalz, 3 Sa 571/14