Die Bundesregierung hat nach einer Änderung der EU-Richtlinie über Wertpapierprospekte einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das deutsche Recht entsprechend angepasst werden soll. In dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/ EU und zur Änderung des Börsengesetzes“ (BT-Drs. 17/8684) geht es auch darum, den bürokratischen Aufwand zu verringern. So werden im Bereich des Wertpapierprospektgesetzes bestimmte Obergrenzen und Schwellenwerte für Ausnahmen von der Prospektpflicht erhöht. Auch soll es Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme geben. Deutscher Bundestag, PM vom 21.02.2012
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