Wird ein Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler als sehr gepflegt und mit repariertem Unfallschaden angepriesen, so darf der Käufer von einer fachgerechten Reparatur ausgehen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Auto erhebliche Mängel aufweist, die von einem fachkundigen Händler ohne Weiteres hätten erkannt werden können, so hat der Käufer das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, so das Kammergericht Berlin.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 8.9.2011, Az. 8 U 42/10
