Hat ein Kunde beim Abschluss seiner Wohngebäudeversicherung bewusst darauf verzichtet, eine kostenpflichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes zu vereinbaren, so kann er später nicht darauf pochen, diesen Schutz nun doch in Anspruch nehmen zu können, wenn der Versicherer inzwischen diesen Schutz für Neukunden kostenlos vorsieht. Die Gesellschaft war nicht verpflichtet, seine Bestandskunden auf diese Neuerung hinzuweisen. LG Wuppertal, 9 S 102/12