Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank entschieden. Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden ihren Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Laut Verbraucherzentrale verwenden andere Banken und Sparkassen ähnliche Gebührenklauseln für solche Zwangskontoauszüge.
Der vzbv hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert. Eine Bank sei grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren – ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht dürfe kein Entgelt erhoben werden. Dies sei nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich – etwa, wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlange.
Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank verneint, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.
Die vzbv weist allerdings darauf hin, dass das Urteil keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken hat.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 28.04.2011 zu Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.04.2011, 2–25 O 260/10, nicht rechtskräftig